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   OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 9 W 8/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5499
OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 9 W 8/98 (https://dejure.org/1998,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.1998 - 9 W 8/98 (https://dejure.org/1998,5499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 9 W 8/98 (https://dejure.org/1998,5499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Auszahlung einbehaltener Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zulässig? (IBR 1999, 8)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1280
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02

    Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der

    Hierfür genügt nicht die bloße Tatsache der Unwirksamkeit der Sicherungsabrede sowie die bevorstehende Inanspruchnahme der Bürgin durch die Antragsgegnerin (OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280, 1281; Knifka/Koeble, 10. Teil Rdnr. 14).
  • OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11

    Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nach überwiegender Auffassung muss nach §§ 935, 940 ZPO neben dem Verfügungsanspruch zusätzlich ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung vorliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02 - BauR 2002, 1596, 1597; OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280; OLG Rostock, BauR 2003, 582, 584; Ingenstau/Korbion/Vygen/Kratzenberg, VOB, 17. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rz. 121).
  • OLG Rostock, 16.07.2002 - 4 U 246/01

    Erfüllungsbürgschaft a.e.A. sichert auch Vertragsstrafe

    Entscheidend ist, ob dem Schuldner der Verlust des Geldbetrages oder ein anderer schwerer Nachteil droht, wenn der Geldbetrag ausgezahlt wird (vgl. OLG Frankfurt BauR 1998, S. 1280).
  • OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Überlassung einer (Gewährleistungs-)Bürgschaft

    Der vom Oberlandesgericht Frankfurt in einem vergleichbarem Fall vertretenen abweichenden Auffassung (Beschluss vom 07.05.1998, Baurecht 1998, 1280 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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